Rechtsprechung
   VGH Bayern, 20.06.2012 - 22 ZB 12.927   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20653
VGH Bayern, 20.06.2012 - 22 ZB 12.927 (https://dejure.org/2012,20653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.06.2012 - 22 ZB 12.927 (https://dejure.org/2012,20653)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juni 2012 - 22 ZB 12.927 (https://dejure.org/2012,20653)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20653) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zuwendung für den Einbau von Schallschutzfenstern;Eventuelles Abweichen des Zuwendungsgebers von den Förderrichtlinien durch individuelle Förderzusage mit strengeren Fristen zur Vorlage von NachweisenSelbstbindung der Verwaltung; Rechtsnatur der Förderrichtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 20.06.2012 - 22 ZB 12.927
    Das Verwaltungsgericht hat auch gesehen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG vom 8.4.1997 BVerwGE 104, 220 m.w.N.) Verwaltungsvorschriften über die ihnen vorrangig zukommende interne Bindung hinaus mittels des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) und des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) Außenwirkung gegenüber dem Bürger entfalten und für diesen Ansprüche begründen können.
  • VG Würzburg, 21.08.2012 - W 4 K 11.446

    Kürzung staatlicher Zuwendungen; kommunale Abwasseranlage; Retentionsbodenfilter;

    Grundsätzlich können Verwaltungsvorschriften unter Berücksichtigung von Vertrauensschutzgesichtspunkten Außenwirkung entfalten und einen entsprechenden Anspruch des Einzelnen begründen (BVerwG v. 08.04.1997 Az. 3 C 6/95 BVerwGE 104, 220; BayVGH v. 20.6.2012 Az. 22 ZB 12.927 - juris).

    Der Grundsatz des Vertrauensschutzes beruht, sofern er nicht ohnehin als tragendes und durch einzelne Vorschriften konkretisiertes allgemeines Prinzip des Verwaltungsrechts angesehen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 12.06.1990 Az. 10 S 3081/89 m.w.N. - juris), auf dem in Art. 20 Abs. 3 und Art. 28 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip und dessen Postulat nach Rechtssicherheit (vgl. BayVGH v. 20.06.2012 Az. 22 ZB 12.927 - juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht